Wilhelm-Busch-Schule Hannover

Schulelternrat

 

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Das sind unsere Aufgaben im Schulelternrat

 
Im Schulgesetz ist der Begriff „Elternvertretung“ mit dem Satz erläutert  „Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit“. Wichtig ist das Wort „Mitwirkung“. Deutlich wird damit gemacht, dass es um eine gemeinsame Sache zwischen der Schule und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gehen soll. Ebenso ist klar ausgedrückt, dass die Schule im Vordergrund steht. Mitwirkung heißt, die Schule bei der Durchführung ihres Auftrages zu unterstützen.
 
Das soll erreicht werden durch übersichtlich geregelte Formen der Zusammenarbeit zwischen Schule und den Eltern. Weil in fast allen Schulen die “Klasse“ die kleinste organisatorische Einheit ist, ist auch die Klassenelternschaft die Basis.
Die Eltern können – so steht es im Gesetz – „alle schulischen Fragen“ erörtern. Festgelegt ist auch, dass die Lehrkräfte Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den Klassenelternschaften zu erörtern haben. Wichtig sind dabei vor allem die Unterrichtsfächer, durch die das Erziehungsrecht der Eltern in „besonderer Weise berührt wird“.
 
Ebenso ist das Wort „Erörterung“ wichtig. Es geht nicht nur um Mitteilungen. Die Klassenelternschaft soll Gelegenheit zur Aussprache, zu Nachfragen und Vorschlägen haben. 
 
“Mitwirkung“ und “Erörterung“ gehören zusammen. 
 
 
 
Wahl des Schulelternrates
 
Die Schulelternräte werden nicht extra gewählt, die Vertreter der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. Deren Vorsitzende ist die Gesprächspartnerin des Schulleiters.
 
Gewählt werden jeweils zwei Vertreter für jede Klasse und für zwei Schuljahre in der ersten und dritten Klasse. 
 
Der Schulelternrat tagt mindestens einmal pro Schulhalbjahr. 
 
Wenn Sie sich also entschließen, für den Vorsitz im Elternrat der Klasse Ihres Kindes zu kandidieren, müssen Sie wissen, dass Sie auch zum Schulelternrat gehören.
 
Dort können Sie weitere Aufgaben – beispielsweise als Vertretung in schulischen Arbeitsgemeinschaften oder Projekten, in der Gesamtkonferenz oder in den Fachkonferenzen – übernehmen.
 
Zusammensetzung 
 
In der Wilhelm-Busch-Grundschule gehören im Schuljahr 2019/2020
folgende Klassenelternvertreter dem Schulelternrat an :
 Klasse  Name Klasse Name
 1a

Ulrike Weise

Dirk Kahls

  2e

Franziska Samuel

Jennifer Bertram

 1b

Astrid Schneiders

Anne-Kathrin Jankowski

  3a

Katharina Freese

Dorle Ipsen

 1c

Lars Petersen

Mario Nawroth

  3b

Annika Wagenpfeil

Antonie Wargel

 1d

André Berger

Sabrina Schaddach
  3c

Janina Mock

Anja Triebs

 2a

Nicole Pras

Katrin Lüdtke

  3d

André Berger

Mareike Glatzel Zschintzsch

 2b

Stefan Härting

Doris Friesacher

  4a

Gonca Ocak

Lars Wollenweber

 2c

Nicole Böwer

Laura Hartwig

  4b

Christian Meiners

Anja Kleyer


 2d

Melanie Lutze

Petra Rommel


  4c

Christin Bromann

Amanda Pagels

 

 

 
  4d

Kirsten Munko

Dorle Ipsen

 
Vorstand des Schulternrats der Wilhelm-Busch-Schule:
Claudia Liebeneiner 
Melanie Lutze
André Berger
 
Für Fragen, Anregungen oder Kritik sind wir als Vorstand wie folgt erreichbar:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
   
 
 
 
Tipps vom Schulelternrat :  alt Tipps für die Schule
 
 
Weitere Informationen zur Arbeit des Schulelternrats erhalten Sie unter www.stadtelternrat-hannover.de und www.elternrat-niedersachsen.info

Kontakt

Wilhelm-Busch-Schule
Munzeler Str. 23
30459 Hannover
Tel.: 0511/168-49650
Schreiben Sie uns:
GSWilhelmBuschSchule@Hannover-Stadt.de

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