Schulelternrat
Das sind unsere Aufgaben im Schulelternrat
Im Schulgesetz ist der Begriff „Elternvertretung“ mit dem Satz erläutert „Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit“. Wichtig ist das Wort „Mitwirkung“. Deutlich wird damit gemacht, dass es um eine gemeinsame Sache zwischen der Schule und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gehen soll. Ebenso ist klar ausgedrückt, dass die Schule im Vordergrund steht. Mitwirkung heißt, die Schule bei der Durchführung ihres Auftrages zu unterstützen.
Das soll erreicht werden durch übersichtlich geregelte Formen der Zusammenarbeit zwischen Schule und den Eltern. Weil in fast allen Schulen die “Klasse“ die kleinste organisatorische Einheit ist, ist auch die Klassenelternschaft die Basis.
Die Eltern können – so steht es im Gesetz – „alle schulischen Fragen“ erörtern. Festgelegt ist auch, dass die Lehrkräfte Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den Klassenelternschaften zu erörtern haben. Wichtig sind dabei vor allem die Unterrichtsfächer, durch die das Erziehungsrecht der Eltern in „besonderer Weise berührt wird“.
Ebenso ist das Wort „Erörterung“ wichtig. Es geht nicht nur um Mitteilungen. Die Klassenelternschaft soll Gelegenheit zur Aussprache, zu Nachfragen und Vorschlägen haben.
“Mitwirkung“ und “Erörterung“ gehören zusammen.
Wahl des Schulelternrates
Die Schulelternräte werden nicht extra gewählt, die Vertreter der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. Deren Vorsitzende ist die Gesprächspartnerin des Schulleiters.
Gewählt werden jeweils zwei Vertreter für jede Klasse und für zwei Schuljahre in der ersten und dritten Klasse.
Der Schulelternrat tagt mindestens einmal pro Schulhalbjahr.
Wenn Sie sich also entschließen, für den Vorsitz im Elternrat der Klasse Ihres Kindes zu kandidieren, müssen Sie wissen, dass Sie auch zum Schulelternrat gehören.
Dort können Sie weitere Aufgaben – beispielsweise als Vertretung in schulischen Arbeitsgemeinschaften oder Projekten, in der Gesamtkonferenz oder in den Fachkonferenzen – übernehmen.
Zusammensetzung
In der Wilhelm-Busch-Grundschule gehören im Schuljahr 2024/2025
folgende Klassenelternvertreter dem Schulelternrat an :
Klasse | Name | Klasse | Name |
1a |
Danielle Dabrowski Tülay Yildirim |
3a |
Denise Mehner-Breitfeld Simone Berger |
1b |
Matthias Wittek Lisa Marx |
3b |
Kirsten Melching Julia Mondenschein |
1c |
Johannes Westphal Kristina Piefke |
3c |
Florian Schimmel Sarah Müller |
1d |
Aranka Eickmeier Julia Seiler |
3d |
Andrea Schwanert Gesa Petersen |
2a |
Nadina Trojahn Fadime Cosar |
3e |
Georg Härting Julia Seiler |
2b |
Alicja Bozanic Franziska Wiesner |
4a |
Christian Meiners Verena Bendel |
2c |
Anna Sawicka Doris Friesacher |
4b |
Mallorie Burczyk Daniel Pfeiffer |
2d |
Lara-Marie Fühner Nicole Pischan |
4c |
Annett Thomas Katharina Weishaupt |
2e |
Anne Jankowski Verena Bendel |
4d |
Jördis Wildhagen Claudia Krause |
4e |
Johanna Bertling
|
Vorstand des Schulternrats der Wilhelm-Busch-Schule:
- Florian Schimmel
- Anne-Kathrin Jankowski
- Julia Seiler
- Kirsten Melching
Für Fragen, Anregungen oder Kritik sind wir als Vorstand wie folgt erreichbar:
Tipps vom Schulelternrat : Tipps für die Schule
Weitere Informationen zur Arbeit des Schulelternrats erhalten Sie unter www.stadtelternrat-hannover.de und www.elternrat-niedersachsen.info.