Wilhelm-Busch-Schule Hannover

Schulelternrat

 

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Das sind unsere Aufgaben im Schulelternrat

 
Im Schulgesetz ist der Begriff „Elternvertretung“ mit dem Satz erläutert  „Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit“. Wichtig ist das Wort „Mitwirkung“. Deutlich wird damit gemacht, dass es um eine gemeinsame Sache zwischen der Schule und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gehen soll. Ebenso ist klar ausgedrückt, dass die Schule im Vordergrund steht. Mitwirkung heißt, die Schule bei der Durchführung ihres Auftrages zu unterstützen.
 
Das soll erreicht werden durch übersichtlich geregelte Formen der Zusammenarbeit zwischen Schule und den Eltern. Weil in fast allen Schulen die “Klasse“ die kleinste organisatorische Einheit ist, ist auch die Klassenelternschaft die Basis.
Die Eltern können – so steht es im Gesetz – „alle schulischen Fragen“ erörtern. Festgelegt ist auch, dass die Lehrkräfte Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den Klassenelternschaften zu erörtern haben. Wichtig sind dabei vor allem die Unterrichtsfächer, durch die das Erziehungsrecht der Eltern in „besonderer Weise berührt wird“.
 
Ebenso ist das Wort „Erörterung“ wichtig. Es geht nicht nur um Mitteilungen. Die Klassenelternschaft soll Gelegenheit zur Aussprache, zu Nachfragen und Vorschlägen haben. 
 
“Mitwirkung“ und “Erörterung“ gehören zusammen. 
 
 
 
Wahl des Schulelternrates
 
Die Schulelternräte werden nicht extra gewählt, die Vertreter der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. Deren Vorsitzende ist die Gesprächspartnerin des Schulleiters.
 
Gewählt werden jeweils zwei Vertreter für jede Klasse und für zwei Schuljahre in der ersten und dritten Klasse. 
 
Der Schulelternrat tagt mindestens einmal pro Schulhalbjahr. 
 
Wenn Sie sich also entschließen, für den Vorsitz im Elternrat der Klasse Ihres Kindes zu kandidieren, müssen Sie wissen, dass Sie auch zum Schulelternrat gehören.
 
Dort können Sie weitere Aufgaben – beispielsweise als Vertretung in schulischen Arbeitsgemeinschaften oder Projekten, in der Gesamtkonferenz oder in den Fachkonferenzen – übernehmen.
 
Zusammensetzung 
 
In der Wilhelm-Busch-Grundschule gehören im Schuljahr 2024/2025
folgende Klassenelternvertreter dem Schulelternrat an :

Klasse Name Klasse Name
1a

Danielle Dabrowski

Tülay Yildirim

3a

Denise Mehner-Breitfeld Simone Berger
1b

Matthias Wittek

Lisa Marx

3b

Kirsten Melching

Julia Mondenschein

1c

Johannes Westphal

Kristina Piefke

3c

Florian Schimmel

Sarah Müller

1d

Aranka Eickmeier
Julia Seiler
3d

Andrea Schwanert

Gesa Petersen

2a

Nadina Trojahn

Fadime Cosar

3e

Georg Härting

Julia Seiler

2b

Alicja Bozanic

Franziska Wiesner

4a

Christian Meiners

Verena Bendel

2c

Anna Sawicka

Doris Friesacher

4b

Mallorie Burczyk

Daniel Pfeiffer

2d

Lara-Marie Fühner

Nicole Pischan

4c

Annett Thomas

Katharina Weishaupt

2e

Anne Jankowski

Verena Bendel

4d

Jördis Wildhagen Claudia Krause
    4e

Johanna Bertling


Cornelia Korte

 

 
 
Vorstand des Schulternrats der Wilhelm-Busch-Schule:
  • Florian Schimmel
  • Anne-Kathrin Jankowski
  • Julia Seiler
  • Kirsten Melching
 
 
Für Fragen, Anregungen oder Kritik sind wir als Vorstand wie folgt erreichbar:
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Tipps vom Schulelternrat :  alt Tipps für die Schule
 
 
Weitere Informationen zur Arbeit des Schulelternrats erhalten Sie unter www.stadtelternrat-hannover.de und www.elternrat-niedersachsen.info

Kontakt

Wilhelm-Busch-Schule
Munzeler Str. 23
30459 Hannover
Tel.: 0511/168-49650
Schreiben Sie uns:
GSWilhelmBuschSchule@Hannover-Stadt.de

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