Wilhelm-Busch-Schule Hannover

Schulelternrat

 

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Das sind unsere Aufgaben im Schulelternrat

 
Im Schulgesetz ist der Begriff „Elternvertretung“ mit dem Satz erläutert  „Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit“. Wichtig ist das Wort „Mitwirkung“. Deutlich wird damit gemacht, dass es um eine gemeinsame Sache zwischen der Schule und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gehen soll. Ebenso ist klar ausgedrückt, dass die Schule im Vordergrund steht. Mitwirkung heißt, die Schule bei der Durchführung ihres Auftrages zu unterstützen.
 
Das soll erreicht werden durch übersichtlich geregelte Formen der Zusammenarbeit zwischen Schule und den Eltern. Weil in fast allen Schulen die “Klasse“ die kleinste organisatorische Einheit ist, ist auch die Klassenelternschaft die Basis.
Die Eltern können – so steht es im Gesetz – „alle schulischen Fragen“ erörtern. Festgelegt ist auch, dass die Lehrkräfte Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den Klassenelternschaften zu erörtern haben. Wichtig sind dabei vor allem die Unterrichtsfächer, durch die das Erziehungsrecht der Eltern in „besonderer Weise berührt wird“.
 
Ebenso ist das Wort „Erörterung“ wichtig. Es geht nicht nur um Mitteilungen. Die Klassenelternschaft soll Gelegenheit zur Aussprache, zu Nachfragen und Vorschlägen haben. 
 
“Mitwirkung“ und “Erörterung“ gehören zusammen. 
 
 
 
Wahl des Schulelternrates
 
Die Schulelternräte werden nicht extra gewählt, die Vertreter der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. Deren Vorsitzende ist die Gesprächspartnerin des Schulleiters.
 
Gewählt werden jeweils zwei Vertreter für jede Klasse und für zwei Schuljahre in der ersten und dritten Klasse. 
 
Der Schulelternrat tagt mindestens einmal pro Schulhalbjahr. 
 
Wenn Sie sich also entschließen, für den Vorsitz im Elternrat der Klasse Ihres Kindes zu kandidieren, müssen Sie wissen, dass Sie auch zum Schulelternrat gehören.
 
Dort können Sie weitere Aufgaben – beispielsweise als Vertretung in schulischen Arbeitsgemeinschaften oder Projekten, in der Gesamtkonferenz oder in den Fachkonferenzen – übernehmen.
 
Zusammensetzung 
 
In der Wilhelm-Busch-Grundschule gehören im Schuljahr 2025/2026
folgende Klassenelternvertreter dem Schulelternrat an :

Klasse Name Klasse Name
1a

Mahsa Azizi

Melinda Ransch

3a

Friederike Kämpfe

Ursula Scholen

1b

Lena Buschler

Robert Bernstein

3b

Lisa Marx

Catharina Degner

1c

Lena Buschler

Chira Germaini

3c

Anna-Kathrin Luft

Katrin Schnelker

1d

Matthias Wiemer

Janine Kreft

3d

Aranka Eickmeier

Julia Seiler

1e

Bela David

Stefanie Weishaupt

3e

Jessica Bähre

Abdel Mohamed El Hassan

2a

Jenny Blask

Ann-Kathrin Krocker

4a

Nadine Trojahn

Fadime Cosar

2b

Anna Rößler

Valeska Schugt

4b

Oliver Topic

Clemens Möller

2c

Astrid Schneiders

Sarah Fürstenberg

4c

Almut Stürwold

 

2d

Lisa Benke

Stephan Pförtner

4d

Lara-Marie Fühner

Stefanie Schostak

    4e

Anne-Kathrin Jankowski

Verena Bendel

 

 
 
Vorstand des Schulternrats der Wilhelm-Busch-Schule:
  • Florian Schimmel
  • Anne-Kathrin Jankowski
  • Julia Seiler
  • Kirsten Melching
 
 
Für Fragen, Anregungen oder Kritik sind wir als Vorstand wie folgt erreichbar:
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Tipps vom Schulelternrat :  alt Tipps für die Schule
 
 
Weitere Informationen zur Arbeit des Schulelternrats erhalten Sie unter www.stadtelternrat-hannover.de und www.elternrat-niedersachsen.info. 

Kontakt

Wilhelm-Busch-Schule
Munzeler Str. 23
30459 Hannover
Tel.: 0511/168-49650
Schreiben Sie uns:
GSWilhelmBuschSchule@Hannover-Stadt.de

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