Schulelternrat
Das sind unsere Aufgaben im Schulelternrat
Im Schulgesetz ist der Begriff „Elternvertretung“ mit dem Satz erläutert „Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit“. Wichtig ist das Wort „Mitwirkung“. Deutlich wird damit gemacht, dass es um eine gemeinsame Sache zwischen der Schule und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gehen soll. Ebenso ist klar ausgedrückt, dass die Schule im Vordergrund steht. Mitwirkung heißt, die Schule bei der Durchführung ihres Auftrages zu unterstützen.
Das soll erreicht werden durch übersichtlich geregelte Formen der Zusammenarbeit zwischen Schule und den Eltern. Weil in fast allen Schulen die “Klasse“ die kleinste organisatorische Einheit ist, ist auch die Klassenelternschaft die Basis.
Die Eltern können – so steht es im Gesetz – „alle schulischen Fragen“ erörtern. Festgelegt ist auch, dass die Lehrkräfte Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den Klassenelternschaften zu erörtern haben. Wichtig sind dabei vor allem die Unterrichtsfächer, durch die das Erziehungsrecht der Eltern in „besonderer Weise berührt wird“.
Ebenso ist das Wort „Erörterung“ wichtig. Es geht nicht nur um Mitteilungen. Die Klassenelternschaft soll Gelegenheit zur Aussprache, zu Nachfragen und Vorschlägen haben.
“Mitwirkung“ und “Erörterung“ gehören zusammen.
Wahl des Schulelternrates
Die Schulelternräte werden nicht extra gewählt, die Vertreter der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. Deren Vorsitzende ist die Gesprächspartnerin des Schulleiters.
Gewählt werden jeweils zwei Vertreter für jede Klasse und für zwei Schuljahre in der ersten und dritten Klasse.
Der Schulelternrat tagt mindestens einmal pro Schulhalbjahr.
Wenn Sie sich also entschließen, für den Vorsitz im Elternrat der Klasse Ihres Kindes zu kandidieren, müssen Sie wissen, dass Sie auch zum Schulelternrat gehören.
Dort können Sie weitere Aufgaben – beispielsweise als Vertretung in schulischen Arbeitsgemeinschaften oder Projekten, in der Gesamtkonferenz oder in den Fachkonferenzen – übernehmen.
Zusammensetzung
In der Wilhelm-Busch-Grundschule gehören im Schuljahr 2022/2023
folgende Klassenelternvertreter dem Schulelternrat an :
Klasse |
Name |
Klasse |
Name |
1a |
Denise Mehner-Breitfeld
Simone Berger
|
2e |
Johanna Bertling
Cornelia Korte
|
1b |
Kirsten Melching
Julia Mondenschein
|
3a |
Constanze Biere-Gushe
Aleksandra Fischer
|
1c |
Florian Schimmel
Sarah Müller
|
3b |
Astrid Schneiders
Anne-Kathrin Jankowski
|
1d |
Andrea Schwanert
Gesa Petersen |
3c |
Lars Klimpt
Mario Nawroth
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1e |
Georg Härting
Julia Seilers
|
3d |
Lisa Jäger
Melanie Schmidt
|
2a |
Christian Meiners
Verena Bendel
|
4a |
Nicole Pras
Katrin Lüdke
|
2b |
Denise Friebe
Daniel Pfeiffer
|
4b |
Georg Härting
Doris Friesacker
|
2c |
Anett Thomas
Patrick Grotowski
|
4c |
Nicole Böwer
Laura Hartwig
|
2d
|
Mirtha Diaz Perez
|
4d
4e
|
Melanie Lutze
Laura Topper
Ann-Kathrin Krocker
Jennifer Bertram
|
Vorstand des Schulternrats der Wilhelm-Busch-Schule:
Georg Härting
Lars Klimpt
Melanie Lutze
Für Fragen, Anregungen oder Kritik sind wir als Vorstand wie folgt erreichbar:
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