Schulelternrat

Das sind unsere Aufgaben im Schulelternrat
Im Schulgesetz ist der Begriff „Elternvertretung“ mit dem Satz erläutert „Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit“. Wichtig ist das Wort „Mitwirkung“. Deutlich wird damit gemacht, dass es um eine gemeinsame Sache zwischen der Schule und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gehen soll. Ebenso ist klar ausgedrückt, dass die Schule im Vordergrund steht. Mitwirkung heißt, die Schule bei der Durchführung ihres Auftrages zu unterstützen.
Das soll erreicht werden durch übersichtlich geregelte Formen der Zusammenarbeit zwischen Schule und den Eltern. Weil in fast allen Schulen die “Klasse“ die kleinste organisatorische Einheit ist, ist auch die Klassenelternschaft die Basis.
Die Eltern können – so steht es im Gesetz – „alle schulischen Fragen“ erörtern. Festgelegt ist auch, dass die Lehrkräfte Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit den Klassenelternschaften zu erörtern haben. Wichtig sind dabei vor allem die Unterrichtsfächer, durch die das Erziehungsrecht der Eltern in „besonderer Weise berührt wird“.
Ebenso ist das Wort „Erörterung“ wichtig. Es geht nicht nur um Mitteilungen. Die Klassenelternschaft soll Gelegenheit zur Aussprache, zu Nachfragen und Vorschlägen haben.
“Mitwirkung“ und “Erörterung“ gehören zusammen.
Wahl des Schulelternrates
Die Schulelternräte werden nicht extra gewählt, die Vertreter der Klassenelternschaften bilden den Schulelternrat. Deren Vorsitzende ist die Gesprächspartnerin des Schulleiters.
Gewählt werden jeweils zwei Vertreter für jede Klasse und für zwei Schuljahre in der ersten und dritten Klasse.
Der Schulelternrat tagt mindestens einmal pro Schulhalbjahr.
Wenn Sie sich also entschließen, für den Vorsitz im Elternrat der Klasse Ihres Kindes zu kandidieren, müssen Sie wissen, dass Sie auch zum Schulelternrat gehören.
Dort können Sie weitere Aufgaben – beispielsweise als Vertretung in schulischen Arbeitsgemeinschaften oder Projekten, in der Gesamtkonferenz oder in den Fachkonferenzen – übernehmen.
Zusammensetzung
In der Wilhelm-Busch-Grundschule gehören im Schuljahr 2019/2020
folgende Klassenelternvertreter dem Schulelternrat an :
Klasse | Name | Klasse | Name |
1a |
Ulrike Weise Dirk Kahls |
2e |
Franziska Samuel Jennifer Bertram |
1b |
Astrid Schneiders Anne-Kathrin Jankowski |
3a |
Katharina Freese Dorle Ipsen |
1c |
Lars Petersen Mario Nawroth |
3b |
Annika Wagenpfeil Antonie Wargel |
1d |
André Berger Sabrina Schaddach |
3c |
Janina Mock Anja Triebs |
2a |
Nicole Pras Katrin Lüdtke |
3d |
André Berger Mareike Glatzel Zschintzsch |
2b |
Stefan Härting Doris Friesacher |
4a |
Gonca Ocak Lars Wollenweber |
2c |
Nicole Böwer Laura Hartwig |
4b |
Christian Meiners Anja Kleyer |
2d |
Melanie Lutze Petra Rommel |
4c |
Christin Bromann Amanda Pagels |
|
4d |
Kirsten Munko Dorle Ipsen |
Vorstand des Schulternrats der Wilhelm-Busch-Schule:
Claudia Liebeneiner
Melanie Lutze
André Berger
Für Fragen, Anregungen oder Kritik sind wir als Vorstand wie folgt erreichbar:
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Tipps vom Schulelternrat :
Tipps für die Schule

Weitere Informationen zur Arbeit des Schulelternrats erhalten Sie unter www.stadtelternrat-hannover.de und www.elternrat-niedersachsen.info.